Willkommen auf unserer Webseite
Die Ärzte
Michael Löhrer:
- Studium der Humanmedizin in Gießen und Bonn 1987-1993
- Klinische Tätigkeit im Heilig Geist Krankenhaus in Köln Longerich und im St. Josef Krankenhaus (heute Helios Klinik) in Wipperfürth bis 2005
- Facharzt für Innere Medizin seit 2003
- Chirotherapie seit 2003
- Psychosomatische Grundversorung
- Fachkunden für Strahlenschutz und Arzt im Rettunsdienst
- Niedergelassen seit 2005
Kirstin Löhrer:
- Studium der Humanmedizin in Köln 1986-1992
- Klinische Tätigkeit im Krankenhaus Köln Porz, Fachklinik für Gefäßchirurgie in Bad Neuenahr, Kliniken in Düren und Kleve.
- Fachärztin für Allgemeinmedizin seit 2001
- Zusätzlliche Qualifikationen:
- Akupunktur
- Schmerztherapie
Das Team
- Frau Dittmann: ab 1/2020 Empfang, DMP´s
- Frau Brune seit 2024, Empfang, Labor, DMP´s
- Frau Rösges: seit 8/2020; Labor, Empfang, DMP´s
- Frau Rezai, MFA ab 4.Quartal 2021
- Herr Paul: Psychotherapie, Begleithund
Die Praxen
- Während unserer Praxisöffnungszeiten ist immer ein Arzt unseres Teams in der Praxis anwesend. Bei Hausbesuchen sind wir jederzeit für unsere Praxismitarbeiter erreichbar.
- Ausserhalb unserer Praxsöffnungszeiten wenden Sie sich in einem Notfall bitte an den Notfalldienst unter der Rufnummer 116117. Hinweise zu den speziellen Notdiensten für Augen,- und Zahnärzte finden Sie in der Tageszeitung.
- In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie die 112.
- An Wochenenden und Feiertagen stehen Ihnen die Notdienstpraxen in den Krankenhäusern in Gummersbach und Wipperfürth zur Verfügung.
Hinweise zum Notdienst:
Nutzen Sie die Notdienste bitte nur im Ernstfall und nicht bei Bagatellerkrankungen. Alle niedergelassenen Ärzte leisten den Notdienst im Wechsel zusätzlich zu ihrer normalen, ärztlichen Tätigkeit.
Atteste und Bescheinigungen:
- Notwendige Atteste werden selbstverständlich von uns ausgestellt. Wenn Bescheinigungen oder Atteste nicht von der Krankenkasse angefordert und vergütet werden, müssen wir die anfallenden Kosten privatärztlich (nach GOÄ) in Rechnung stellen.
- Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderunge müssen Sie als Antragsteller selbst ausfüllen und unterschreiben. Wir werden auf Antrag des Versorgungsamts tätig und erstatten einen entsprechenden Bericht.